Unkompliziert und unbürokratisch soll sie sein. Mit der Kindergrundsicherung soll es für bedürftige Familien künftig leichter werden, Leistungen vom Staat zu bekommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2025 verschiedene staatliche Leistungen für Kinder gebündelt werden. Ziel ist es unter anderem, mehr Familien durch bessere Übersicht und einfachere Antragswege zu erreichen. Dafür soll dann der „Familienservice“, angesiedelt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), als zentral geschaffene Anlaufstelle zuständig sein. So weit, so gut.
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