Darüber will das Land aber erst entscheiden, wenn das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt hat, womit dem Vernehmen nach frühestens in der kommenden Woche zu rechnen ist. Und rechtlich ist das ein kompliziertes Konstrukt: Das OVG hat keine Revision zugelassen. Nun könnte das Land vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde einlegen. Bis das geprüft ist und es eventuell zu einem Revisionsverfahren kommt, dürften nach Einschätzung von Insidern mehrere Jahre ins Land ziehen.
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