Stadland

Bescheide werden nur verschickt, wenn Änderungen erfolgen

Die Gemeinde Stadland weist Grundstückseigentümer und Hundebesitzer darauf hin, dass im Jahr 2024 grundsätzlich kein Versand von Steuerbescheiden erfolgt, wenn sich an den Werten nichts verändert hat.

„Die Steuern sind dennoch fristgerecht entsprechend der im letzten Bescheid festgesetzten Fälligkeiten zu entrichten“, teilt die Gemeinde mit. Der erste Fälligkeitstermin für die Grundsteuer im neuen Jahr sei der 15. Februar (weitere Termine: 15. Mai, 15. August, 15. November). Auf Antrag könne die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

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