Bremerhaven Kriminalität

Dank Cannabisgesetz bald raus aus dem Bremerhavener Knast?

63 Geldstrafen waren noch nicht vollstreckt. Wegen des neuen Cannabisgesetzes wurden sie erlassen. Die Bremer Justiz ist aufgrund der Lockerungen beim Cannabiskonsum stark beschäftigt und muss 531 Verfahren neu prüfen. Werden Häftlinge entlassen?

Ein Mann zündet sich einen Joint an.

Die Bremer Staatsanwaltschaft musste infolge der Cannabis-Teillegalisierung seit dem 1. April 531 Verfahren prüfen, in denen es zu veränderten Strafen kommen könnte. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Die Bremer Staatsanwaltschaft musste infolge der Cannabis-Teillegalisierung 531 Verfahren prüfen, in denen es durch das neue Gesetz zu veränderten Strafen kommen könnte. Es wurden allerdings keine Häftlinge entlassen, sagte Stephanie Dehne, Sprecherin des Justizressorts.

Es handele sich um 531 Vollstreckungssachen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. „63 Geldstrafen waren noch nicht vollständig vollstreckt und wurden erlassen“, sagte Dehne.

In wie vielen Fällen wird die Inhaftierung von Häftlingen, die wegen Cannabis-Verstößen im Gefängnis sind, noch geprüft? „In 58 Fällen müssen neue Gesamtstrafen gebildet werden, da mindestens eine Einzelstrafe unter die neue Regelung fällt“, so Dehne weiter. „Dies passiert derzeit. Es kann also sein, dass das Strafmaß in Einzelfällen herabgesetzt wird.“ Dabei geht es um Strafen nicht nur wegen eines Delikts im Zusammenhang mit Cannabis, sondern wegen mindestens eines weiteren Delikts.

Justizsenatorin: Rückwirkende Amnestie ist ein Exot

„Der ohnehin stark belasteten Justiz ist ein hoher Prüfaufwand entstanden und damit Arbeit, die vermeidbar gewesen wäre“, sagt Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). „Eine derartige rückwirkende Amnestie ist in der deutschen Geschichte aus guten Gründen ein absoluter Exot. Für die Zukunft setzen wir auf eine Entlastung der Justiz, da es weniger Strafverfahren gegen Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis geben wird.“

Auch das Jugendgericht des Amtsgerichts Bremen hat zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes alle laufenden Vollstreckungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende überprüft. „Dabei sind aber keine Verfahren, die ausschließlich auf dem Besitz von Cannabis beruhen, festgestellt worden“, sagt Gerichtssprecher Dierk Gerl. „Es gibt lediglich einige wenige Verfahren, in denen die Verurteilungen unter anderem wegen Cannabisbesitzes erfolgt sind.“ In diesen Fällen seien Verfahren zur Überprüfung, ob die Rechtsfolge geändert werden muss, eingeleitet worden. Diese Verfahren laufen jedoch noch“, so Gerl weiter. „Unter anderem ist in diesen Verfahren eine Anhörung der Verurteilten erforderlich.“

Der Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordnete Michael Labetzke (Grüne) lobte das schnelle Handeln von Senat und Justiz: „Bremen hat gezeigt, dass es sehr wohl geht. Die Horrorszenarien der Kritiker, dass die Justiz komplett überlastet ist und andere Verfahren über Monate liegen bleiben, waren völlig überzogen - also alles nicht so wild.“

Denise von der Ahé

Reporterin

Redakteurin/Korrespondentin im Bremer Büro der NORDSEE-ZEITUNG. Kam nach Stationen bei der Saarbrücker Zeitung und der Braunschweiger Zeitung immer weiter Richtung Norden. Sie berichtet aus Bremen über alles, was dort entschieden wird und für Bremerhaven spannend und wichtig ist.

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