So ging das Sportgericht bei einem Spieler des Kreisligisten SV Mfandena über die Höchststrafe von zwei Jahren hinaus und verbannte ihn für vier Jahre von den Fußballplätzen. Der Spieler hatte im Oktober bei der Partie gegen den VfL 07 Bremen II „eine Tätlichkeit im besonders schweren Fall“ begangen, wie der BFV mitteilt. Der Schiedsrichter war nach dem Angriff mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden und war in der Folge arbeitsunfähig. Dem SV Mfandena stehen noch Rechtsmittel zu, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Wulsdorfer Spieler ist für zwei Jahre raus
Kurz zuvor war in Bremerhaven das Landesligaspiel der TSV Wulsdorf gegen ATS Buntentor abgebrochen worden, weil ein TSV-Kicker den Schiedsrichter in der Halbzeitpause mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen hatte. Andere Wulsdorfer Spieler hatten sich schützend vor den Unparteiischen gestellt, der Täter war kurz darauf aus dem Verein ausgeschlossen worden. Vom Sportgericht wurde er für zwei Jahre gesperrt.
„Wir sind nicht bereit, gewalttätiges Verhalten - insbesondere unter dem Vorwand der Emotionalität - auf unseren Sportplätzen zu dulden“, sagt der neue BFV-Präsident Patrick von Haacke. Die Strafen seien hart, aber angemessen.