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Wunsch-Schule nicht bekommen - was nun? Das rät ein Bremerhavener Anwalt Eltern

Viele Eltern und Schüler trifft es hart, wenn sie ihre Wunsch-Schule in Bremerhaven nicht bekommen. Zwar können drei Schulen angegeben werden, aber die zweite und dritte Wahl empfinden Eltern oft als Zwang. Was rät der Anwalt verzweifelten Eltern?

Dr. Walter Schmel

Rechtsanwalt Dr. Walter Schmel rät Eltern, die die Wunsch-Schule nicht bekommen, sich rechtlich zu wehren. Foto: Ralf Masorat

Was können Eltern tun, wenn sie die Wunsch-Schule für ihr Kind nicht bekommen haben? Das rät der Bremerhavener Rechtsanwalt Dr. Walter Schmel betroffenen Eltern.

Beim Übergang in die fünfte Klasse müssen Eltern drei Schulen angeben. Meist ist aber nur die erste eine wirkliche Wunsch-Schule. Weist das Schulamt die zweite oder dritte Wahl zu, sind Eltern und Schüler oft verzweifelt. 42 Viertklässler (4,11 Prozent) schauen zum kommenden Schuljahr komplett in die Röhre: Sie bekommen auf keiner der drei angegebenen Schulen einen Platz und müssen sich sozusagen mit einer vierten Schule zufriedengeben.

Was können Eltern tun, wenn sie die Wunsch-Schule nicht bekommen haben?
Sie können gegen den Bescheid des Schulamtes Widerspruch einlegen und klagen. Das Problem in beiden Fällen ist, dass das Zeit in Anspruch nimmt. Ein Klageverfahren geht nicht so schnell. Daher muss zunächst ein Eilverfahren durchgeführt werden: Eltern können einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellen, dass vor Schulbeginn entschieden werden muss.

Wie stehen die Erfolgsaussichten?
Das ist unterschiedlich. Die Stadt gibt sich zum Teil nicht so große Mühe bei der Verteilung der Schulplätze: Eltern werden informiert, auf welche Schule ihr Kind kommt, ohne dass die Stadt das groß begründet. Wenn man sich dagegen wehrt, hat man durchaus eine Chance, dass das eigene Kind doch noch auf die Schule kommt, auf der man es als Eltern gerne hätte. Das grundsätzliche Problem ist: Es gibt zu wenig Schulplätze, und die müssen gerecht verteilt werden.

Was heißt denn gerecht?
Bei der Verteilung müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden: Aus meiner Sicht sind die wichtigsten Punkte, wenn beide Eltern berufstätig sind, Großeltern nicht vor Ort sind, um unterstützen zu können, oder es sich um Alleinerziehende handelt. Umso wichtiger ist eine wohnortnahe Schule. Das Schulamt muss richtig abwägen, welche Entfernung in Kauf genommen werden kann. Das alles muss unter den Bewerbern angemessen gewichtet werden. Manchmal hat man das Gefühl, da könnte das Schulamt mehr individualisieren.

Was raten Sie den Eltern?
Eltern sollten sich gut informieren und nicht alles hinnehmen. Wenn sie sich wehren wollen, müssen sie schnell sein. Das geht nicht ohne anwaltliche Hilfe. Möglich sind dann Widerspruch und Klage. In der Hälfte der Fälle kommt man schon weiter. Das zeigt meine Erfahrung: Man erreicht nicht unbedingt immer den ersten Wunsch, aber den zweiten oder dritten Platz zu bekommen, ist manchmal auch schon hilfreich.

Denise von der Ahé

Reporterin

Redakteurin/Korrespondentin im Bremer Büro der NORDSEE-ZEITUNG. Kam nach Stationen bei der Saarbrücker Zeitung und der Braunschweiger Zeitung immer weiter Richtung Norden. Sie berichtet aus Bremen über alles, was dort entschieden wird und für Bremerhaven spannend und wichtig ist.

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