Laut Staatsanwalt sollen die neun Angeklagten am 7. April versucht haben, eine halbe Tonne Kokain von bester Qualität im geschätzten Marktwert von 40 Millionen Euro aus dem Bremerhavener Hafen zu schmuggeln. Der Versuch misslang, der Zoll sicherte die Drogen.
Der Prozess findet in einer Lagerhalle am Rande von Bremen statt
Am Montag begann der Prozess. Weil die Räume des Landgerichts Bremen für solche Mammutprozesse zu klein sind, gibt es seit diesem Jahr einen großen Saal in einer Lagerhalle, die in einem Gewerbegebiet am Rande der Stadt liegt.
Der Prozess wird sehr lange dauern. 66 Prozesstage sind bereits terminiert. Bei einer so langen Verfahrensdauer sichert sich die Kammer gegen krankheitsbedingte Ausfälle ab. Ersatzrichter und -schöffen verfolgen den Prozess von Beginn an und können bei Bedarf einspringen.
Bei so vielen Beteiligten kam es gleich zu Beginn zu Verzögerungen, es brauchte viel Zeit, um alle Verdächtigen zum Gerichtssaal zu bringen. Der Prozess begann zwei Stunden später als geplant.
Es gab ein großes Sicherheitsaufgebot. Neben sechs Justizbeamten waren zwölf Polizisten im Einsatz.
Ein Angeklagter sitzt in zwei Prozessen
Einer der Angeklagten muss sich zusätzlich in einem anderen Drogenschmuggelprozess verantworten, der auf den Aussagen eines Kronzeugen fußt.
Den Angeklagten wird Einfuhr von Drogen in Tateinheit mit Beihilfe zum Drogenhandel vorgeworfen. Dabei soll einer den Kontakt zu den immer noch unbekannten Auftraggebern gehalten haben. Andere organisierten die Crew zum Bergen des Kokains.
Der „Spiegel“ hat bereits aus Ermittlungsakten berichtet
Die Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. In den Mittelpunkt beim Prozessauftakt gerieten die Ermittlungsbehörden. Im Vorfeld des Prozesses war ein Artikel im „Spiegel“ erschienen, der aus den Ermittlungsakten berichtete.
Etliche Anwälte warfen den Behörden vor, die Akten weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es bislang keine Hinweise darauf gebe, dass die Akten aus den Behörden weitergereicht worden sei. Sie gehe dem Fall aber nach.