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Maritime Tage: Veranstalter erlässt kein „Layla“-Verbot

Der Songtext des Schlager-Hits „Layla“, der aktuell die Charts anführt, gilt als frauenfeindlich. Das Lied wurde daher in einigen Städten auf Volksfesten verboten. Die Tourismusgesellschaft „Erlebnis Bremerhaven“ geht mit Blick auf die „Maritimen Tage“ einen anderen Weg.

Die Maritimen Tage rücken näher. Wie bei allen Großveranstaltungen wird auch hier über „Layla“ diskutiert.

Die Maritimen Tage rücken näher. Wie bei allen Großveranstaltungen wird auch hier über „Layla“ diskutiert. Foto: Arnd Hartmann

Ralf Meyer, Chef der „Erlebnis Bremerhaven“, hat bereits mit der Diskussion um den Schlager-Skandalsong „Layla“ gerechnet – und sich seine Gedanken gemacht. Demnach will die Erlebnis als Veranstalter kein grundsätzliches Verbot an die Aussteller und Gastronomen aussprechen, den Song zu spielen. Auch habe es vom Ordnungsamt keine derartige Anweisung gegeben, das Abspielen zu untersagen.

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