Der Start der Brutsaison steht kurz bevor. Um Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen, ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen. Darauf weist der BUND hin. Die Regelung hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch Insekten profitieren davon. Denn durch den Schnitt gehen häufig auch viele Blüten und damit eine wichtige Nektarquelle verloren.
Dank des Schnittverbots sollen Vögel ungestört ihre Nester bauen, auf ihren Eiern sitzen oder die Jungvögel füttern können. „Wer zudem Staudenstengel erst sehr spät im Frühjahr abschneidet und kleine Wildnisecken im Garten zulässt, sorgt dafür, dass die dort überwinternden Insekten auch schlüpfen und die Vögel Nahrung vorfinden“, rät Siecke Martin vom BUND Bremen. (pm/san)