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Die 2G-plus-Regel kommt am Freitag in Bremerhaven: Hier gilt sie

Die neue Landes-Coronaverordnung gilt ab Freitag - und damit neue Corona-Regeln für Gastro, Kultur und Freizeit. Wer nicht geboostert ist, muss künftig einen Test vorlegen. Wo die 2G-plus-Regelung jetzt gilt. Eine Übersicht.

Schilder, die auf 2Gplus hinweisen, hängen an einem Tanzlokal. Ab Freitag treten in Bremerhaven neue Corona-Regelungen in Kraft.

Schilder, die auf 2Gplus hinweisen, hängen an einem Tanzlokal. Ab Freitag treten in Bremerhaven neue Corona-Regelungen in Kraft. Foto: dpa


Die Gastronomen und Kulturschaffenden, die Fitnessstudio-Betreiber und Friseure in Bremerhaven hätten sich gewünscht, auch weiterhin bei der bisherigen Auflage zu bleiben, wonach Geimpfte und Genesene auch ohne Test Eintritt haben. Doch am Donnerstag hat der zuständige Ausschuss der Bürgerschaft die 30. Corona-Verordnung beschlossen - und damit bis 13. Februar die Regeln verschärft. Wer nicht geboostert ist, kommt ohne Test kaum noch irgendwo rein.

  • Die neue 2G-plus-Regel gilt beim Besuch von Betrieben der Gastronomie, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Museen, Theatern, Kinos, Prostitution, Saunen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, Indoor-Spielplätzen und sonsti­gen Vergnügungsstätten, jeweils in geschlossenen Räumen.

  • Außerdem gilt die 2G-Plus-Regel in Krankenhäusern (zurzeit ohnehin nur in Ausnahmefällen für Besucher zugänglich)

  • bei Veranstaltungen und Festen in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung (ausgenommen religiöse Veranstaltungen)

  • wer körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, zum Beispiel zum Friseur oder Kosmetikerin geht

  • die neue Regel gilt auch beim Sport in geschlossenen Räumen, also in Fitnessstudios und Vereinshallen; ausgenommen ist der Schulsport.

  • und beim Übernachten in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

  • Das Stadttheater Bremerhaven verschärft die Regeln noch einmal auf eigene Faust, um höchste Sicherheit zu schaffen: Die Kapazität wird auf 50 Prozent begrenzt, in der Regel sollen zwei Plätze zum nächsten Besucher freibleiben, Maskenpflicht auf den Gängen, Foyer, etc..

  • Welche weiteren Regeln gelten ab heute?
  • Ab einem Alter von sechs Jahren ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht in Bussen, in Geschäften und bei Veranstaltungen.
    In öffentlichen Gebäuden, in Bussen, in Geschäften und bei Veranstaltungen sind FFP2-Masken ab 16 Jahren Pflicht. Schüler sind in Schulen ausgenommen.
    In Kindertagesstätten sind drei Schnelltests pro Woche Pflicht.
Jens Gehrke

Reporter

Jens Gehrke wurde in Bremerhaven geboren und ist seit 2011 im Verlag. Der Reporter, Jahrgang 1984,  fühlt sich im Cuxland genauso zu Hause wie in der Seestadt. Der Schwerpunkt liegt auf der Politik-Berichterstattung. Privat interessiert ihn vor allem der Sport.

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